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EU Batterieverordnung.

Hochvoltspeicher und 48V Batterie: Leistungs- und Haltbarkeitsparameter sowie State of certified Energy (SOCE)

VERORDNUNG (EU) 2023/1542 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Juli 2023 über Batterien und Altbatterien, zur Änderung der Richtlinie 2008/98/EG und der Verordnung (EU) 019/1020 und zur Aufhebung der Richtlinie 2006/66/EG (EU-BattV, EU-Batterieverordnung)

In der EU-Verordnung 2023/1542 wird gefordert, dass seitens des Herstellers Angaben zu relevanten Batterie-Kenngrößen gemacht werden.

Nachfolgend finden Sie die entsprechenden Informationen.

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Abfallvermeidung und Bewirtschaftung von Altbatterien

Artikel 74 der EU-Batterieverordnung verpflichtet die Hersteller von Batterien, bestimmte Informationen über die Abfallvermeidung und Bewirtschaftung von Altbatterien bereitzustellen.

Nachfolgend finden Sie die entsprechenden Informationen.

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